Alter Südlicher Friedhof
Alter Südlicher Friedhof

5. Abschnitt 1817 - 1840

1817  15. Juli. Der Architekt und Kreisbaumeister Gustav von Vorherr reicht die Pläne für die Erweiterung des Centralen Friedhofes, in Form eines Sarkophages ein. Die Form war jedoch aus Gründen der vorhandenen geographischen Verhältnisse gegeben, ebenso war es in dieser Epoche weit verbreitet, in Anlehnung an den französichen Still, Anlagen zentralistisch zu planen.

 

1817  28. September. Die Genehmigung des Planes durch König Max I. Joseph. Die Baumaßnahmen beinhalteten den Neubau eines Leichenhauses, einen halbkreisförmigen Arkadengang, bestehend aus 97 Arkaden getragen, von 98 Säulen (erster Entwurf 71 Arkaden) und einer Umfriedung.

 

1818  Einsetzung eines Zweikammersystems zur Verwaltung des Centralen Friedhofes, bestehend aus dem Magistrat der Stadt München und dem Collegium der Gemeindebevollmächtigten.

 

1818  Endgültige Aufhebung der Trennung von Protestanten und Katholiken

 

1818  17. Mai. Die Umplanung einer Vergrößerung des Leichenhauses, mit Kinderleichenzimmer und einer Aufbahrung von 46 bis maximal 60 Leichen.

 

1818  16. Juni. Die von Joseph Höchl erstellte Friedhofsmauer ist kurz vor der Vollendung.

 

1818  7. Juni. Neuerliche Änderung im lithographischen Plan, nun sollen es 94 Säulen aus Rottenbuchner Sandstein werden.

 

1818  Im Sommer kommt es erneut zur Umplanung. Da die Sandsteinsäulen nicht fristgerecht geliefert werden können, werden an ihrer Stelle gemauerte Pfeiler errichtet.

 

1819 Die Zuständigkeit wird wieder der Stadt übertragen, die Struktur der Organisation des Bestattungswesens von 1814 bleibt bestehen.

 

1819  Im Herbst des Jahres werden die vier Steinsäulen für den Mittelbereich des Arkadenganges geliefert. Entworfen wurden sie von Franz Jakob Schwanthaler.  

 

1819  18. Oktober. Feierliche Eröffnung der Leichensäle. Die Kosten für die Neuanlade des Centralen Friedhofes 129.458 Gulden, für Arkaden und Leichenhaus 50.270 Gulden und nochmals 2.481 Gulden für die Inneneinrichtung.

 

1821  Erlass der Instuktion für Leichenwärter durch die königliche Polizeidirektion München

 

1825  Erneute Klagen über die Platzenge des Centralfiedhofes

 

1828  Einführung von fünf Beräbnisklassen durch den Magistrat.

 

1830  Der Friedhofswärter muss zwei Fanghunde halten, die Nachts den Friedhof bewachten.

 

1830  Der Leichentransport mit Leichenkutschen ist ab nun Pflicht.

 

1831  1. November. Am Allerheiligentag wurde das Denkmal für die Opfer der Sendlinger Mordweihnacht eingeweit. am 1. Juni 1831 war der Bronzeguss in der königlichen Erzgieserei durch Stiglmair für 1850 Gulden erfolgt. Friedrich von Gärtner erhielt für seinen Entwurf 100 Gulden. Die von König Ludwig I., für den Guss gestiftete Bronzekanone hatte ein Gewicht von 1.472 Pfund. (bayrische)

 

1836 - 1837  Erste Choleraepidemie in München

 

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Samstag

den 

16. März

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Alten Südlichen

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14.00 Uhr

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Alter Südlicher Friedhof in München

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