1900 Beginnen die Umbaumaßnahmen des Leichenhauses und der Dienstgebäude, beide wurden im Krieg zerstört. Das Leichenhaus stand im Bereich der heute gepflasterten Fläche vor dem Arkadendurchgang in den Neuen Teil. Die Dienstgebäude auf der Fläche zwischen dem Arkadendurchgang und Kinderspielplatz.
1924 24. Oktober. Nach heftigem Protest der Münchner Bürger, in Bezug auf die Schließung des "Alten Südlichen" und "Alten Nördlichen" Friedhofes zum 30. Juni 1924, wird von der Stadtverwaltung ein Zusatz erlassen. Im Einzelfall ist ein Nachkauf der Grabnutzung für einen Zeitraum von 15 Jahren bis zum 31. Dezember 1928 möglich. Das bedeutet eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 1943.
1943 2. - 3. Oktober. Eine der insgesamt 76 Bombadierungen Münchens durch die Allierten mit 265 Lancaster Bombern. Die Zeichen aus dieser Nacht sind noch heute an Grabdenkmälern und den freien Flächen zu erkennen. Sämtliche Gebäude und die Arkaden werden zerstört.
1943 18. Dezember. Maria Birkner, Bankkassiersgattin, es sollte die offiziell "Letzte" Beisetzung auf dem Alten Südlichen Friedhof sei.
1944 5. Januar. Laut den Aufzeichnungen fand an diesem Tag die letzte Beisetzung, Carole Wendland 5 1/2 Monate in deren Familiengruft, N-A-72, statt. Seit diesem Tag ist der Alte Südliche Friedhof ein sogenannter "Aufgelassener Friedhof". Das bedeutet, es ist ein Friedhof und kein Park, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, auf dem nicht mehr bestattet wird.
1949 6. Juni. Aufruf zur Säuberung des Friedhofes in der Tageszeitung;
Der Südfriedhof wird gesäubert
Im Südlichen Friedhof an der Thalkirchner Straße werden nunmehr alle die Sicherheit gefährdenen und zerstörten bzw. herumliegenden Grabdenkmäler oder deren Teile entfernt und die letzten Bombentrichter eingefüllt. Das Städtische Bestattungsamt, Augustenstrasse 20 / I. bittet um Mitteilung, wenn auf die Belassung oder Sicherstellung von Denkmälern Wert gelegt wird. Diese Wünsche werden berücksichtigt, wenn sie bei diesem Amt bis späterstens 11. Juni mit möglichst genauen Angaben (notfalls genügen auch Namen und Sterbejahr) schriftlich vorliegen. Auf Wunsch können Besichtigungen an Ort und Stelle mit dem Bestattungsamt vereinbart werden.
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